Schulungen

Wir möchten an dieser Stelle besonders auf unsere Inhouse-Schulungen hinweisen, da durch diese Form der Schulung zur gleichen Zeit alle Mitarbeiter einer Einrichtung auf einen einheitlichen Wissensstand gebracht werden können. Die folgenden Schulungen werden sowohl als Tagesschulung als auch als Inhouse-Schulung angeboten:

  • Umgang mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) und Gewaltprävention in der Pflege
  • Einführung von Betreuungsleistungen nach § 124 SGB XI im ambulanten Pflegedienst
  • Betreuungsleistungen aktiv für Betreuungsmitarbeiter
  • Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI (ambulant)
  • Bedeutung der Pflegevisite ambulant / stationär / teilstationär
  • Schulung von Hilfskräften in der Behandlungspflege (ambulant & stationär)
  • Pflegebedürftigkeit –was nun- (Ein Orientierungskurs für pflegende Angehörige)
  • Der Pflegeprozess
  • Grundlagen der handlungsorientierten Dokumentation
  • Wenn der MDK kommt.... (ambulant & stationär)
  • Schulung „Transparenzvereinbarung und Qualitätsbericht“ (Schulung für alle Pflegenden mit Anforderungen an das Dokumentationssystem) ambulant & stationär
  • Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz
  • Pflegeberichte (Anforderungen an die Dokumentation)
  • Anforderungen an ein Qualitätsmanagement ambulant / stationär / teilstationär
  • Grundlagen der Pflege für Pflegehilfskräfte
  • Risikomanagement / Expertenstandards (z.B. Einführung von Verfahrensanweisungen)

Bitte informieren Sie uns bei Interesse an einem der genannten Schulungen über unser Kontaktformular. Wir unterbreiten Ihnen dann gerne ein unverbindliches Angebot!
Wir sind auch gerne bereit ein speziell auf den Fortbildungsbedarf  Ihrer Einrichtung zugeschnittenes Angebot zu erarbeiten!


Allgemeine Bedingungen für Inhouse-Beratungen und Schulungen

Alle Interessenten erhalten vor der verbindlichen Anmeldung eine Mitteilung mit den Inhalten des gewünschten Besuchs sowie den Kosten und den möglichen Durchführungsterminen. Anmeldungen werden durch den Dozenten grundsätzlich bestätigt. Bei Rücktritt des Auftraggebers ab dem zehnten Tage vor der Veranstaltung / Inanspruchnahme ist der Dozent berechtigt 50 % der im Kostenvoranschlag genannten voraussichtlichen Kosten gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, sofern eine Weitervermittlung des ausgefallenen Termins bei einem anderen Auftraggeber nicht möglich ist. Scheidet ein Teilnehmer während eines Seminars / Schulung aus, erfolgt keine – auch nicht anteilige - Rückerstattung der Gebühren.

Der Dozent ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Termin zurückzutreten beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Dozenten nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (Krankheit des Dozenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl etc.) Ein dann eventuell bereits entrichteter Veranstaltungspreis wird zurückerstattet. Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Schadenersatz gegen den Dozenten oder seine Mitarbeiter entsteht nicht, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.